Frachtführerhaftung


Frachtführerhaftung Spezialkonzept

Die Frachtführerhaftungsversicherung ist für Transportunternehmen ein unverzichtbarer Versicherungsschutz. Sie ist bei Fahrzeugeinsätzen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen eine Pflichtversicherung.

Ungeachtet der gesetzlichen Grundhaftungen verbergen viele Versicherungslösungen extreme Lücken, genügen nicht den benötigten Anforderungen.

Unser Frachtführerhaftungs-Spezialkonzept bietet für Ihren Kunden, in puncto "Maklerhaftung" auch für Sie optimalen Schutz, gewährt einfaches Handling, leistet und untersützt unkompliziert im Schadenfall!

Sie wollen und "sollen" Ihren Kunden versichern und nicht verunsichern. Nachstehend einige Leistungsauszüge aus unserem Konzept:

  • Nachnahmeversehen nach § 422 HGB sind mitversichert bis max. 50.000 € je Reise und Lastzug

  • Aufwandsersatz bis zu 20.000 € je ersatzpflichtigem Schaden zur Bergung, Vernichtung oder Beseitigung des beschädigten Gutes

  • Keine Einschränkung im Bedingungswerk (gilt im Rahmen der Maximentschädigung bis zur Haftungshöchstgrenze mitversichert) bezüglich des Versicherungsschutzes von:

    • besonders diebstahl- o. bruchgefährdeter Güter wie z.B.: HiFi-, TV-, Video-, EDV-Geräten,

    • Glas, Porzellan, u.ä.

    • Tabakwaren, Alkoholika u.ä.,

    • Geräten der Telekommunikation einschl. Zubehör (z.B.: Handy, Telefonkarten, etc.)

Haftungshöchstentschädigung = 1.750.000 € je Reise und Lastzug

  • Jahreshöchstentschädigung pro Jahr = 3.500.000 €

  • Beauftragung u. Einsatz von fremden Frachtführern sind bis zu einem gesamten jährlichen Frachtentgelt bis max. 50 % zuschlagsfrei mitversichert.

  • Mitversicherung fremder Container und/oder Wechselbehälter:

    Mitversichert ist im Rahmen der sonstigen Vertragsbestimmungen die Haftung aus Verlust und Beschädigung fremder Container und/oder Wechselbehälter. Die Ersatzverpflichtung ist begrenzt auf die Reparaturkosten, maximal den Zeitwert, höchstens jedoch 25.000 € je Schadenereignis. Der Versicherungsnehmer trägt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 €. Sonstige Selbstbeteiligungen werden davon nicht berührt.

  • Mitversicherung fremder Anhänger, Auflieger, Chassis u. Trailer (gegen Zuschlag möglich):

    Mitversichert ist im Rahmen der sonstigen Vertragsbestimmungen die Haftung aus Verlust und Beschädigung von fremden Anhänger, Aufliegern, Chassis und Trailern, soweit diese dem Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Ausführung einer Güterbeförderung unentgeltlich überlassen werden. Die Ersatzverpflichtung ist begrenzt auf die Reparaturkosten, maximal den Zeitwert, höchstens jedoch 25.000 € je Schadenereignis. Der Versicherungsnehmer trägt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 €. Sonstige Selbstbeteiligungen werden davon nicht berührt.

  • Weitere Klauseleinschlüsse (gegen Zuschlag möglich):

    • Transporte von Kühl- u. Tiefkühlgut

    • Transporte von Kraftfahrzeugen

    • Paketklausel (gewichtsunabhängige Haftung)

    • Medikamententransporte (gewichtsunabhängige Haftung)

    • und weitere

Gerne sehen wir Ihren Anfragen entgegen.